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Raumluftunabhängigkeit / RLU

Wissenswertes zur DIBt

RLU / Raumluft­unabhängig­keit:
Was bedeutet das?

Da es bei Häusern mit kontrollierter Be- und Entlüftungs­­anlage in der Regel zu einem gewollten Unter­druck im Gebäude kommt, verlangt der Gesetz­geber dort Kamin­öfen bzw. Feuer­stätten, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) speziell auf Dichtig­keit geprüft wurden. Zusätzlich müssen diese Kamin­öfen mit Raum­luft­­unab­hängig­keit mit einer selbst­­verriegelnden Tür ausgestattet sein. Eine weitere Grund­vorausetzung für die Zertifizierung Raumluft­­unab­hängig­keit oder DIBt geprüft ist, dass die Feuer­­stätten oder die Kaminöfen ihre Zuluft nicht aus dem Auf­stellungs­­raum oder Gebäude ziehen, sondern die Luft von draußen zugeführt bekommen. Der Zuluft­schacht wird bei heutigen Neubauten in der Regel in den Schorn­stein integriert.

Warum ist diese besondere DIBt Prüfung wichtig?

Durch die Absaugung der Luft aus der Gebäude­­hülle entsteht ein Unterdruck, der sich versucht auszugleichen. Der Unterdruck könnte im Extrem­fall über die Feuer­stätte oder den Kamin­ofen ausgeglichen werden, sodass Rauch­gase aus dem Kaminofen oder der Feuer­stätte in den Wohnraum zögen. Deshalb achtet der Gesetzgeber auf die hohe Dichtig­keit der Kamin­öfen bzw. Feuerstätte und darauf, dass der Lüftungs­bauer bei der Einstellung der Anlage einen maximalen Unter­druck von 8 Pascal einhält. Kann er diesen Wert nicht garantieren, so kann der Schorn­stein­feger eine weitere Absicherung, z. B. durch einen Unter­druck­wächter, vom Lüftungs­­bauer verlangen.

Merkblatt: Kaminofen mit DIBt Zulassung

OFEN.SCHMIEDE Schwarzenbek

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